Pelletheizungen – mit Holzpellets kombinierbar
Die Pelletheizung kann – bei geeigneter Brennstoffqualität und verantwortungsvoller Herkunft der Pellets – eine Alternative zu fossilen Brennstoffen sein. Bei modernen Holzheizsystemen werden Pellets aus naturbelassenem, getrocknetem Restholz wie Sägemehl, Hobelspänen oder Waldrestholz automatisch zum richtigen Zeitpunkt aus dem Vorratslager in den Brennraum befördert – je nachdem, wie viel Wärme benötigt wird. Insbesondere da, wo das Gasnetz nicht ausreichend ausgebaut ist, ist die Pelletheizung also eine gute Wahl. Falls Sie Ihre Ölheizung vollständig durch eine Pelletheizung ersetzen möchte, kann zur Lagerung der Pellets der bisherige Heizöl-Lagerraum genutzt werden.
Welche Vorteile hat eine Pelletheizung?
- Umweltaspekt: Pelletheizungen nutzen einen biogenen Brennstoff und können – je nach Herkunft der Pellets und Betrachtungsweise – die Nutzung fossiler Energieträger reduzieren. Pellets werden häufig aus getrocknetem Restholz und Nebenprodukten der Holzverarbeitung hergestellt; die Umweltwirkung hängt dabei auch von Herkunft und Qualität ab. Eine günstige CO2-Bilanz ist bei Holz nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei verantwortungsvoller Forstwirtschaft, kurzen Transportwegen und passender Betrachtungsweise.
- Energieeffizient: Moderne Pelletheizungen können – bei passender Auslegung und Einstellung – den Brennstoff effizient nutzen. So kann – abhängig von Auslegung, Brennstoffqualität und Betrieb – eine gute Energieausbeute erreicht werden.
- Unabhängigkeit von Öl und Gas: Mit Pellets können Sie den Einsatz fossiler Brennstoffe reduzieren und sich – je nach Versorgung und Lagerung – unabhängiger von Öl und Gas aufstellen.
- Komfortable Bedienung: Moderne Pelletheizungen sind in der Regel vollautomatisch und einfach zu bedienen. Die Steuerung erfolgt oft über smarte Technologien, die den Komfort für die Nutzer erhöhen.
- Langfristige Verfügbarkeit: Holzpellets können – je nach regionaler Verfügbarkeit und verantwortungsvoller Herkunft – eine planbare Brennstoffoption sein.
Darf ich noch mit Holz heizen?
Alle Holzheizungen, die den Anforderungen der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen, sind weiterhin erlaubt. Das bedeutet, dass sie bestimmte Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Feinstaubbelastung und Wirkungsgrad einhalten müssen. Es werden jedoch aktuell neue Vorschriften eingeführt, die dazu führen könnten, dass die Anschaffung neuer Holzöfen in Zukunft möglicherweise aufwendiger und kostspieliger wird. Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau in Neubauten nur noch dann erlaubt, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) kombiniert wird. Zusätzlich muss bei der Anlage ein Staubfilter eingebaut sein. Automatisch müssen Holzheizungen, genau wie Gas- und Ölheizungen, allerdings nicht ausgetauscht werden.
Überblick über die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen für Holzheizungen
Das Bundeskabinett hat im September 2023 eine Novelle des GEG verabschiedet, die eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien vorsieht. Ab dem 1. Januar 2024 tritt diese Neuerung in Kraft und soll den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor erhöhen. Zum 31. Dezember 2044 ist es dann nicht mehr erlaubt, mit brennstoffbasierten Heizungen zu heizen, da Deutschland das Ziel verfolgt, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Wenn Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre ist, können Sie prüfen lassen, ob ein moderneres Gerät in Ihrem Gebäude effizienter arbeiten kann. Festbrennstoffkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, dürfen ab dem 1. Januar 2025 weiter betrieben werden, wenn diese die Grenzwerte der 1. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Ob diese Vorgaben erfüllt werden, wird alle zwei Jahre durch den Schornsteinferger überprüft.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Pelletheizung mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinieren
Eine Kombination aus Pelletheizung und Solarthermie oder Photovoltaik kann helfen, Betriebskosten zu senken und die Energieeffizienz des Gesamtsystems zu verbessern. Mithilfe der Solarthermie-Anlage kann der Heizkessel im Sommer je nach Auslegung und Warmwasserbedarf zeitweise weniger laufen, wodurch sich der Brennstoffbedarf reduzieren kann. Nicht zu vergessen ist der Pufferspeicher, der – je nach Systemauslegung – den Betrieb unterstützen und überschüssige Wärme zwischenspeichern kann. Des Weiteren gibt es bereits Systeme, die eine Kombination aus Pelletheizung und Photovoltaik ermöglichen. Mit dieser Kombination können Sie – je nach Auslegung und Nutzung – Betriebskosten senken und den Anteil erneuerbarer Energie im Wärmesystem erhöhen.
Wie funktioniert eine Pelletheizung?
- Transport in die Brennkammer
Bei der Pelletheizung gelangen Holzpellets aus dem Lagerraum per Förderschnecke, über Schläuche oder per Hand befülltem Vorratsbehälter in die Brennkammer des Ofens. - Verbrennungsprozess
Anschließend wird vollautomatisch ein Verbrennungsprozess eingeleitet. Mit der dabei entstehenden thermischen Energie wird das Wasser im Heizungskreislauf erwärmt und anschließend an die Heizkörper abgegeben. - Temperaturregulierung
Ein Thermostat überprüft die Temperatur entsprechend der Einstellung und sorgt dafür, dass die Pelletheizung wieder anfängt zu heizen, sobald die Raumtemperatur unterschritten wird. - Pufferspeicher
Durch Kopplung mit einem Pufferspeicher wird das Wasser auf einem konstanten Temperaturniveau gehalten und lässt sich je nach Bedarf punktuell abrufen.
Bekomme ich eine Förderung für eine neue Pelletheizung?
Für die Förderung von Pelletheizungen gelten seit 2023 deutlich erhöhte Anforderungen und die Details für die Beantragung sind teilweise auch noch nicht bekannt. Deshalb sollten Sie sich immer über etwaige Zuschüsse und Fördermöglichkeiten informieren. Oft können Anträge nur vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Wir unterstützen Sie bei der Orientierung zu Fördermöglichkeiten und bei der Antragstellung.
Bitte beachten Sie: Da gesetzliche Regelungen Änderungen unterliegen können, bieten die angegebenen Zahlen keine Gewährleistung, und es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
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